Platz beantragen für das Schuljahr 2025/2026 bzw. das Schuljahr 2026/2027

Machen wir uns auf den Weg in die Zukunft.

Anmeldephase (Schuljahr 2026/2027)

Liebe Eltern von Drittklässlern, auch im Schuljahr 2026/2027 werden wir in der Jahrgangsstufe 5 drei Klassen mit höchstens 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufnehmen. Eine Interessentenliste wird bereits geführt. Weitere Informationen über das Anmeldeverfahren erhalten Sie, nachdem das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/2026 abgeschlossen wird.

Anmeldephase (Schuljahr 2025/2026)

Liebe Eltern von Viertlässlern, für die 5.Klassen im Schuljahr 2025/2026 werden wir drei Klassen mit höchstens 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufnehmen.

Termine für Schulanmeldungen (5.Klassen)

  • Aufnahmegespräche und Einreichung der Aufnahmeanträge: Aufnahmegespräche fanden zwischen dem 23.09.2024 und 19.12.2024 statt. Falls Sie diese Termine verpasst haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, damit wir Sie auf dei Warteliste setzen können. (Bitte telefonisch unter 0202/4292255 oder per Mail an info@el-ge.de).
  • Nachreichung der Anmeldescheine und der Zeugnisse der 4.Klasse, 1.Halbjahr: Freitag, 07.02.2025, 09.00 – 17.00 Uhr (ohne Termin).
  • Verbindliche Aufnahmebestätigungen: Von Freitag, 07.02.2025 bis Samstag, 08.02.2025 um 18.00 Uhr
  • Kennenlerntag: Nach Erhalt der Zusage werden Sie auch über den Kennenlerntag in Kenntnis gesetzt. Am Kennenlerntag werden die Klasseneinteilung und die Klassenleitungen feststehen.

Wir bitten Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen:

  1. Aufnahmeantrag und Vertrag Übermittagsbetreuung
  2. Kopie der Zeugnisse Klasse 3 (1. und 2. Halbjahr) Klasse 4 (1. Halbjahr)
  3. Kopie des Impfpasses des Kindes
  4. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  5. Anmeldeschein mit Schulformempfehlung (erhalten Sie Anfang Februar 2025 von der Grundschule)
  6. Zwei Passfotos
  7. Nachweis über das Sorgerecht bei geschiedenen Eheleuten

Möchten Sie sich gerne jetzt schon einen Eindruck verschaffen?

Elterninformationsabende (September 2024)

Tag der offenen Tür (November 2024)

Kennenlerntag (Juni 2024)

Präsentation der Schule

Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Schule.

Fragen und Antworten (FAQ)

Was bedeutet es, eine staatlich genehmigte Ersatzschule in Nordrhein – Westfalen zu sein?

In Nordrhein-Westfalen bezeichnet der Begriff “staatlich genehmigte Ersatzschule” eine private Schule, die als Alternative zu öffentlichen Schulen fungiert. Diese Schulen bieten Bildungs- und Erziehungsziele an, die den öffentlichen Schulformen entsprechen, und können sich durch besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Konzepte auszeichnen. Mit der staatlichen Genehmigung erhalten Ersatzschulen das Recht, Zeugnisse mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen auszustellen und unter staatlicher Aufsicht Prüfungen abzuhalten. Schülerinnen und Schüler erfüllen durch den Besuch einer Ersatzschule ihre Schulpflicht. Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung und setzt die Einhaltung bestimmter Kriterien voraus. Nach der Genehmigung stehen Ersatzschulen unter staatlicher Aufsicht, um die Einhaltung der Qualitätsstandards sicherzustellen.

Welche Rolle spielt der Schulträger im Schulleben?

Der Schulträger unterstützt die Schule finanziell, organisatorisch und infrastrukturell. Er stellt das Schulgebäude bereit, übernimmt Instandhaltungen, sorgt für die technische Ausstattung und verwaltet die finanziellen Ressourcen. So schafft der Schulträger die Rahmenbedingungen, damit die pädagogische Arbeit der Schule erfolgreich umgesetzt werden kann. Die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts sowie die pädagogische Arbeit liegen in der Verantwortung der Schule und werden durch das Bildungsministerium vorgegeben. Der Schulträger sorgt lediglich für die notwendigen Rahmenbedingungen.

Welche Abschlüsse können an der Gesamtschule erworben werden?

An der Gesamtschule können folgende Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 oder 10), Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, FOR) nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (FOR-Q) – Berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, Abitur (Allgemeine Hochschulreife) nach der 13. Klasse – Ermöglicht den Zugang zu Universitäten und Hochschulen. Die Gesamtschule bietet also alle Schulabschlüsse, die es im allgemeinbildenden Schulsystem gibt.

Werden die Abschlussprüfungen an der Eugen-Langen Gesamtschule intern abgelegt?

Ja, an staatlich genehmigten Ersatzschulen werden die Prüfungen intern abgelegt werden. Die Eugen – Langen Schule hat das Recht, die Prüfungen eigenständig und unter staatlicher Aufsicht durchzuführen. Dies bedeutet, dass Schüler an Ersatzschulen Prüfungen in ihrer Schule ablegen können und die ausgestellten Zeugnisse dieselbe rechtliche Gültigkeit haben wie die von städtischen Schulen. Die Prüfungen unterliegen jedoch bestimmten Standards, die durch die staatliche Aufsicht gewährleistet werden, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse sicherzustellen.

Wann und wie findet die Differenzierung in E- und G-Kurse statt?

Die Differenzierung in E- (Erweiterungskurse) und G-Kurse (Grundkurse) findet ab Klasse 7 statt. Sie betrifft die Fächer Mathematik und Englisch. Ab Klasse 8 werden die Kurse durch das Fach Deutsch und ab Klasse 9 durch ein Fach in den Naturwissenschaften erweitert. Ziel ist es, die Schüler*innen je nach ihren individuellen Leistungen gezielter zu fördern. Beobachtungsphase: In den Klassen 5 und 6 werden die Leistungen der Schüler*innen beobachtet. Alle lernen zunächst gemeinsam im Klassenverband. Einstufung in Klasse 7: Basierend auf den Leistungen, den Empfehlungen der Lehrkräfte und ggf. Gesprächen mit den Eltern werden die Schüler*innen entweder einem E-Kurs (erweiterte Anforderungen) oder einem G-Kurs (grundlegende Anforderungen) zugewiesen. Durchlässigkeit: Die Einstufung ist nicht endgültig. Schüler*innen können je nach Entwicklung und Leistung im Laufe der Schuljahre zwischen E- und G-Kursen wechseln.

Welche WP-Fächer werden angeboten?

An unserer Schule werden ab Klasse 7 Wahlpflichtfächer (WP-Fächer) angeboten. Diese Fächer ergänzen den regulären Unterricht und ermöglichen eine individuelle Schwerpunktsetzung. Folgende WP-Fächer können ausgewählt werden: Sprachen (Französisch, Spanisch), Naturwissenschaften, Arbeitswelt und Wirtschaft

Handelt es sich bei der Eugen-Langen-Gesamtschule um eine Schule des Gemeinsamen Lernens mit sonderpädagogischer Förderung?

Nein, wir sind keine Schule des Gemeinsamen Lernens und beschäftigen keine Sonderpädagogen und dürfen deswegen rechtlich auch keine SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. SchülerInnen, die aber eine Unterstützung lediglich in Form eines Schulbegleiters/einer Schulbegleiterin benötigen, können in Einzelfällen mit Genehmigung der Schulleitung aufgenommen werden

Warum werden maximal 24 SchülerInnen pro Klasse beschult, während städtische Schulen teilweise mehr als 30 SchülerInnen pro Klasse unterrichten?

Die Entscheidung für eine bestimmte Klassenstärke ist die freie Entscheidung des Schulträgers, die mit den jeweiligen zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten in Verbindung steht. Unsere Schule wird von einem Ersatzschulträger betrieben, der sich vergleichsweise kleine Klassenstärken zum Ziel gesetzt hat, denn um eine gute Lernumgebung zu gewährleisten, möchte der Träger auch gute Bedingungen schaffen. Damit verbunden ist allerdings auch eine finanzielle Mehrbelastung für den Träger die Folge.

Nach welchen Kriterien werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen?

Das Entscheidende für die Aufnahme ist zunächst ein überdurchschnittliches Sozialverhalten der Schülerin bzw. des Schülers. Hinzu kommt, dass auch Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden. Da mit der Vertragsunterzeichnung auch eine Bildungspartnerschaft mit den Eltern eingegangen wird, legen wir sehr viel Wert auf Elternmitwirkung. Wir erwarten u.a. eine regelmäßige Teilnahme an Elternveranstaltungen, Elternabenden etc. Wir versuchen, die Klassen so zusammenzustellen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen gegeben ist.

Wann erhält man eine Rückmeldung, ob das Kind angenommen wurde? Bleibt ausreichend Zeit es bei Absage an anderen Schulen anzumelden?

Spätestens bis Samstag, den 08.02.2025 werden Sie über die Aufnahme per E-Mail oder telefonisch informiert. In den meisten Fällen erhalten Sie aber schon am 07.02.2025 eine schriftliche Bestätigung. Dies erfolgt durch Unterschrift und Stempel der Schulleitung auf dem Anmeldeformular. An allen städtischen Schulen beginnt der Anmeldezeitraum erst ab dem 08.02.2025, so dass Sie bei einer Absage ausreichend Zeit haben, Ihr Kind noch an einer anderen Schule anzumelden.

Was sollte ich über den Teilstandort an der Gräfrather Straße wissen?
Alle notwendigen Informationen zu unseren beiden Schulgebäuden erhalten Sie auf dieser Unterseite.
Gibt es einen Bustransfer zur Schule?

Nein, momentan besteht keine Möglichkeit Schülerinnen und Schüler zur Schule zu transportieren und wieder nach Hause zu befördern. Wir arbeiten zur Zeit lediglich mit einem Busunternehmen zusammen, dass die Sporthallenfahrten durchführt.

Werden auch Quereinsteiger aufgenommen?

Bei Quereinsteigern bitten wir, uns Kopien der Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Beachten Sie bitte, dass es uns aus Platzgründen selten möglich ist, Quereinsteiger aufzunehmen. Falls Ihr Kind bereits auf der Warteliste für einen Schulplatz vermerkt wurde und keine endgültige Ablehnung erhalten hat, bitten wir Sie uns einmal monatlich kurz zu kontaktieren, um den Warteplatz zu erfragen.

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Eugen-Langen-Gesamtschule
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