Machen wir uns auf den Weg in die Zukunft.
Termine für Schulanmeldungen (5.Klassen)
- Die beiden Elterninformationsabende fanden bereits Ende September und der Tag der offenen Tür fand Anfang November 2025 statt.
- Die nächsten Anmeldegespräche und Termine für die Einreichung der Aufnahmeanträge:
- Freitag, 14.11.25 von 14:00 – 17:00 Uhr
- Samstag, 15.11.25 von 09:00 – 15:00 Uhr
- Freitag, 16.01.2026 von 14:00 – 17:00 Uhr
- Wir bitten Sie, sich einen Anmeldetermin für einen der oben festgelegten Tage und Uhrzeiten telefonisch zu reservieren. Bitte bringen Sie auch unbedingt Ihr Kind mit zum Anmeldegespräch. Zur selben Uhrzeit können jeweils vier Anmeldegespräche durchgeführt werden.
- Nachreichung der Anmeldescheine und der Zeugnisse der 4.Klasse, 1.Halbjahr: Montag, 02.02.2026 bis Freitag, 06.02.2026, jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr (ohne Termin)
- Verbindliche Aufnahmebestätigungen: Von Freitag, 06.02.2026 bis Samstag, 07.02.2026 um 18:00 Uhr
- Kennenlerntag: Nach Erhalt der Zusage werden Sie auch über den Kennenlerntag in Kenntnis gesetzt. Am Kennenlerntag werden Sie die Klasseneinteilung und die Klassenleitungen erfahren.
Wir bitten Sie folgende Unterlagen zusammen mit ihrem Kind zum Anmeldetermin mitzubringen:
- Ausgefülltes Aufnahmeantragsformular und Förderverein-Vertrag
- Kopie der Zeugnisse der 3.Klasse (1. und 2. Halbjahr)
- Kopien der Geburtsurkunde und des Impfpasses (Masernschutznachweis) des Kindes
- Zwei Passfotos des Kindes (für die Schulakte und für den Schülerausweis)
- Nachweis über das Sorgerecht bei geschiedenen Eheleuten
Wir bitten Sie folgende Unterlagen bis zum 06.02.2026 nachzureichen:
- Kopie des Zeugnisses der Klasse 4 (1. Halbjahr)
- Anmeldeschein mit Schulformempfehlung (erhalten Sie von der Grundschule)
Möchten Sie sich gerne jetzt schon einen Eindruck verschaffen?
Schulpräsentation Anmeldephase 2026/2027
Elterninformationsabende (September 2025)









Tag der offenen Tür (November 2024)












Kennenlerntag (Juni 2025)



Fragen und Antworten (FAQ)
Was bedeutet es, eine staatlich genehmigte Ersatzschule in Nordrhein – Westfalen zu sein?
In Nordrhein-Westfalen bezeichnet der Begriff “staatlich genehmigte Ersatzschule” eine private Schule, die als Alternative zu öffentlichen Schulen fungiert. Diese Schulen bieten Bildungs- und Erziehungsziele an, die den öffentlichen Schulformen entsprechen, und können sich durch besondere pädagogische Konzepte auszeichnen. Mit der staatlichen Genehmigung erhalten Ersatzschulen das Recht, Zeugnisse mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen auszustellen und unter staatlicher Aufsicht Prüfungen abzuhalten. Schülerinnen und Schüler erfüllen durch den Besuch einer Ersatzschule ihre Schulpflicht. Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung und setzt die Einhaltung bestimmter Kriterien voraus. Nach der Genehmigung stehen Ersatzschulen unter staatlicher Aufsicht, um die Einhaltung der Qualitätsstandards sicherzustellen.
Wie ist die Schule entstanden?
Unsere Schule wurde von engagierten Eltern gegründet – überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund –, die für ihre Kinder bessere Bildungs- und Entwicklungschancen schaffen wollten. Viele von ihnen hatten in ihren eigenen Schulbiografien erlebt, wie wichtig individuelle Förderung, Respekt und ein starkes Wertefundament sind. Aus diesem Wunsch heraus entstand die Idee, eine Schule aufzubauen, die Kinder unabhängig von Herkunft oder sozialem Status stärkt, ihnen Bildung auf hohem Niveau ermöglicht und sie zu verantwortungsvollen, empathischen Menschen erzieht. Einige der Gründungsmitglieder ließen sich dabei von pädagogischen und humanistischen Gedanken inspirieren, wie sie unter anderem vom Gelehrten und Denker Herrn Fethullah Gülen formuliert wurden – insbesondere die Betonung von Bildung, sozialer Verantwortung, Friedfertigkeit und dem Einsatz für das Gemeinwohl. Diese Werte verstanden sie als Motivation, eine Schule zu schaffen, die sowohl leistungsorientiert als auch werteorientiert arbeitet. Heute trägt die Schule diesen Gründungsgedanken weiter: ein Ort zu sein, an dem Vielfalt als Stärke gesehen wird und jedes Kind sein Potenzial entfalten kann.
Welche Rolle spielt der Schulträger im Schulleben?
Der Schulträger Spektrum Bildungs- und Dialogverein e.V. (zukünftige Bezeichnung: Bildungs- und Schulverein Bergisch Land e.V.) mit Sitz in Wuppertal unterstützt die Schule finanziell, organisatorisch und infrastrukturell. Er stellt das Schulgebäude bereit, übernimmt Instandhaltungen, sorgt für die technische Ausstattung und verwaltet die finanziellen Ressourcen. So schafft der Schulträger die Rahmenbedingungen, damit die pädagogische Arbeit der Schule erfolgreich umgesetzt werden kann. Die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts sowie die pädagogische Arbeit liegen in der Verantwortung der Schule und werden durch das Bildungsministerium vorgegeben. Der Schulträger sorgt lediglich für die notwendigen Rahmenbedingungen.
Hat der Schulträger eine religiöse oder politische Ausrichtung?
Nein. Unser Schulträger verfolgt weder eine religiöse noch eine politische Ausrichtung. Wir verstehen uns als überkonfessionelle und politisch neutrale Bildungseinrichtung. Offenheit, Vielfalt und gegenseitiger Respekt stehen im Zentrum unseres Handelns. Unsere Schule ist für alle Kinder und Familien unabhängig von Religion, Herkunft oder Weltanschauung offen. Uns ist wichtig, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler in einem wertschätzenden Umfeld entwickeln kann. Der Träger unterstützt die Schule dabei, eine demokratische Schulkultur zu leben, die von Toleranz, sozialem Engagement und Verantwortung geprägt ist. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu stärken, damit sie selbstbestimmt, kritisch denkend und verantwortungsvoll ihren Platz in unserer Gesellschaft einnehmen können.
Welche Abschlüsse können an der Gesamtschule erworben werden?
An der Gesamtschule können folgende Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 oder 10), Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, FOR) nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (FOR-Q) – Berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, Abitur (Allgemeine Hochschulreife) nach der 13. Klasse – Ermöglicht den Zugang zu Universitäten und Hochschulen. Die Gesamtschule bietet also alle Schulabschlüsse, die es im allgemeinbildenden Schulsystem gibt.
Werden die Abschlussprüfungen an der Eugen-Langen Gesamtschule intern abgelegt?
Ja, an staatlich genehmigten Ersatzschulen werden die Prüfungen intern abgelegt. Die Eugen-Langen Schule hat das Recht, die Prüfungen eigenständig und unter staatlicher Aufsicht durchzuführen. Dies bedeutet, dass Schüler an Ersatzschulen Prüfungen in ihrer Schule ablegen können und die ausgestellten Zeugnisse dieselbe rechtliche Gültigkeit haben wie die von städtischen Schulen. Die Prüfungen unterliegen jedoch bestimmten Standards, die durch die staatliche Aufsicht gewährleistet werden, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse sicherzustellen.
Wann und wie findet die Differenzierung in E- und G-Kurse statt?
Die Differenzierung in E- (Erweiterungskurse) und G-Kurse (Grundkurse) findet ab Klasse 7 statt. Sie betrifft die Fächer Mathematik und Englisch. Ab Klasse 8 werden die Kurse durch das Fach Deutsch und ab Klasse 9 durch ein Fach in den Naturwissenschaften erweitert. Ziel ist es, die Schüler*innen je nach ihren individuellen Leistungen gezielter zu fördern. Beobachtungsphase: In den Klassen 5 und 6 werden die Leistungen der Schüler*innen beobachtet. Alle lernen zunächst gemeinsam im Klassenverband. Einstufung in Klasse 7: Basierend auf den Leistungen, den Empfehlungen der Lehrkräfte und ggf. Gesprächen mit den Eltern werden die Schülerinnen und Schüler entweder einem E-Kurs (erweiterte Anforderungen) oder einem G-Kurs (grundlegende Anforderungen) zugewiesen. Durchlässigkeit: Die Einstufung ist nicht endgültig. Schüler*innen können je nach Entwicklung und Leistung im Laufe der Schuljahre zwischen E- und G-Kursen wechseln.
Welche WP-Fächer werden angeboten?
An unserer Schule werden ab Klasse 7 Wahlpflichtfächer (WP-Fächer) angeboten. Diese Fächer ergänzen den regulären Unterricht und ermöglichen eine individuelle Schwerpunktsetzung. Folgende WP-Fächer können ausgewählt werden: Sprachen (Französisch, Spanisch), Naturwissenschaften, Arbeitswelt und Wirtschaft
Handelt es sich bei der Eugen-Langen-Gesamtschule um eine Schule des Gemeinsamen Lernens mit sonderpädagogischer Förderung?
Nein, wir sind keine Schule des Gemeinsamen Lernens und beschäftigen keine Sonderpädagogen und dürfen deswegen rechtlich auch keine SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. SchülerInnen, die aber eine Unterstützung lediglich in Form eines Schulbegleiters/einer Schulbegleiterin benötigen, können in Einzelfällen mit Genehmigung der Schulleitung aufgenommen werden
Warum werden maximal 24 SchülerInnen pro Klasse beschult, während städtische Schulen teilweise mehr als 30 SchülerInnen pro Klasse unterrichten?
Die Entscheidung für eine bestimmte Klassenstärke ist die freie Entscheidung des Schulträgers, die mit den jeweiligen zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten in Verbindung steht. Unsere Schule wird von einem Ersatzschulträger betrieben, der sich vergleichsweise kleine Klassenstärken zum Ziel gesetzt hat, denn um eine gute Lernumgebung zu gewährleisten, möchte der Träger auch gute Bedingungen schaffen. Damit verbunden ist allerdings auch eine finanzielle Mehrbelastung für den Träger die Folge.
Nach welchen Kriterien werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen?
Das Entscheidende für die Aufnahme ist zunächst ein überdurchschnittliches Sozialverhalten der Schülerin bzw. des Schülers. Hinzu kommt, dass auch Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden. Da mit der Vertragsunterzeichnung auch eine Bildungspartnerschaft mit den Eltern eingegangen wird, legen wir sehr viel Wert auf Elternmitwirkung. Wir erwarten u.a. eine regelmäßige Teilnahme an Elternveranstaltungen, Elternabenden etc. Wir versuchen, die Klassen so zusammenzustellen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen gegeben ist.
Wann erhält man eine Rückmeldung, ob das Kind angenommen wurde? Bleibt ausreichend Zeit es bei Absage an anderen Schulen anzumelden?
Spätestens bis Samstag, den 07.02.2026 um 18:00 Uhr werden Sie über die Aufnahme per E-Mail oder telefonisch informiert. In den meisten Fällen erhalten Sie aber schon am 06.02.2026 eine schriftliche Bestätigung. Dies erfolgt durch Unterschrift und Stempel der Schulleitung auf dem Anmeldeformular. An allen städtischen Schulen beginnt der Anmeldezeitraum erst ab dem 07.02.2026, so dass Sie bei einer Absage ausreichend Zeit haben, Ihr Kind noch an einer anderen Schule anzumelden.
Was sollte ich über den Teilstandort an der Gräfrather Straße wissen?
Gibt es einen Bustransfer zur Schule?
Nein, momentan besteht keine Möglichkeit Schülerinnen und Schüler zur Schule zu transportieren und wieder nach Hause zu befördern. Wir arbeiten zur Zeit lediglich mit einem Busunternehmen zusammen, dass die Sporthallenfahrten durchführt.
Werden auch Quereinsteiger aufgenommen?
Bei Quereinsteigern bitten wir, uns Kopien der Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Beachten Sie bitte, dass es uns aus Platzgründen selten möglich ist, Quereinsteiger aufzunehmen. Falls Ihr Kind bereits auf der Warteliste für einen Schulplatz vermerkt wurde und keine endgültige Ablehnung erhalten hat, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, um den Warteplatz zu erfragen.
