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Schulmitwirkung

Eine gute Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung. 

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft 
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Informationsbroschüre für Eltern

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.

Mitwirkung im Schulgesetz

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. (Die Paragraphen 62 – 64 klären über die Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung auf, die Paragraphen 65 – 75 geben Auskunft über die Mitwirkung in der Schule  und die Paragraphen 76 – 77 beschreiben die Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium.)

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden. Das Schulministerium veröffentlicht in jedem Schuljahr einen aktualisierten Wahlkalender, der die relevanten Termine noch einmal übersichtlich darstellt und kurze Hinweise zum Wahlverfahren sowie zum Stimmrecht gibt.

Elternverbände

Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Sie organisieren sich in Elternverbänden, die mindestens eine Schulform vertreten. Eine Übersicht über die Elternverbände in NRW finden Sie hier.

Schulpflegschaftsvorsitzende im Schuljahr 2023/2024

Frau Howe – Schulpflegschaftsvorsitzende (Mitglied der Schulkonferenz)

Frau Rosenthal – Vertretung der Schulpflegschaft (Mitglied der Schulkonferenz)

Frau Pinske– Vertretung der Schulpflegschaft (Mitglied der Schulkonferenz)

Eltern-Aktiv

Eltern-Aktiv ist ein neues Konzept an der Schule und auch ziemlich einzigartig in Wuppertal. Denn wir möchten Elternarbeit neu denken. Das Land legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Elternarbeit in der Schule fest. Dazu gehört die Elternpflegschaft, Schulpflegschaft und die Schulkonferenzen.

Das allein reicht uns aber nicht nicht, wir wollen mehr. Denn wir denken, dass je mehr Eltern sich in der Schule und im Namen der Schule für den Stadtteil und darüber hinaus engagieren, umso mehr auch die Kinder einen festeren Bezug zur Schule entwickeln werden und den Ort nicht mehr nur als Lernort begreifen werden, sondern als einen Treffpunkt, um zusammenzukommen und gemeinsame Unternehmungen durchzuführen. Dazu gehören z.B. das gemeinsame Kochen mit den Eltern, Elternseminare, Lesezirkel, Stammtische in der Schule, Ausflüge mit Eltern, die Teilnahme an Stadtteilfesten, Hilfsaktionen für Wohltätigkeitsorganisationen und vieles mehr. Viele Eltern können oder möchten sich zwar nicht in offiziellen Gremien engagieren, sind aber trotzdem gerne bereit die Schule mitzugestalten und genau hier setzt Eltern-Aktiv ein.

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Eugen-Langen-Gesamtschule
Boltenheide 4
42329 Wuppertal

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